Diese Europäische Norm behandelt Geräte zur Bestimmung von Gaskonzentrationen und anderer Verbrennungsparameter, wie sie bei der Installation und Instandhaltung von Heizungsanlagen eingesetzt werden. Sie legt Anforderungen an tragbare elektrische Geräte fest, die dazu dienen, Verbrennungsparameter von Heizungsanlagen zu messen, und besteht aus drei Teilen.
EN 50379-1 legt allgemeine Anforderungen an die Bauausführung, die Prüfung und das Betriebsverhalten von Geräten für Kurzzeitmessungen fest, die spezifische Abgasparameter wie die Konzentration von einzelnen Gaskomponenten, die Temperatur und/oder den Druck bei Verbrennungsprozessen ermitteln, um das Betriebsverhalten von Heizungsanlagen in privaten Haushalten und Industrieanwendungen zu beurteilen, die im Handel erhältliche Brennstoffe verfeuern.
EN 50379-2 gilt für Geräte, die für gesetzlich bzw. durch Regelwerke festgelegte Messungen verwendet werden. In mehreren europäischen Ländern existieren nationale Bestimmungen für das Betriebsverhalten von Feuerungsanlagen (siehe Anhang A). Bevollmächtigte Inspektoren verwenden diese Geräte zur Messung der Abgasparameter, um die Einhaltung von nationalen Bestimmungen zu prüfen. Da die Ergebnisse dieser Messungen gesetzlich festgelegte Maßnahmen zur Folge haben, gibt es strenge Anforderungen bezüglich der Messunsicherheit an diese Geräte. EN 50379-2 enthält deshalb Maximalwerte für die Messunsicherheit. Prüfungen mit realen Rauchgasen bilden einen wesentlichen Bestandteil des Nachweises der Leistung des Gerätes für gesetzliche Messung. Die Bestimmung der Messunsicherheit muss mit international anerkannten Verfahren für den gesamten Messbereich ermittelt und bestätigt werden. Die Bestimmung der Messunsicherheit ist in Anhang C beschrieben.
EN 50379-3 gilt für Geräte, die nicht für gesetzlich geregelte Anwendungen vorgesehen sind. Sie beinhaltet verminderte Anforderungen, weil die Geräte zur Beurteilung von ggf. erforderlichen Wartungsarbeiten an Gasfeuerungsanlagen dienen bzw. für die Einstellung einer Gasfeuerungsanlage während Instandsetzung. Die Bestimmung der Messunsicherheit ist für diese Geräte nicht vorgesehen.
Zuständig ist das UK 966.1 "Mess- und Warngeräte für gefährliche Gase" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.