Diese internationale Technische Spezifikation legt die Mindestanforderungen an die Leistungsbewertung von CPV-Modulen, -Generatoren, -Anordnungen oder -Kraftwerken fest, die auf der Gesamtenergie (Wattstunden) beruht, die von dem zu bewertenden System in einem festgelegten und repräsentativen Zeitraum, gewöhnlich sechs Monate oder ein Jahr, erzeugt wird. Anstelle der Energieberechnung, die aus der erfassten Bemessungsleistung und mit einem mathematischen Modell abgeleitet wird, beruht das in dieser Spezifikation behandelte Verfahren auf der unmittelbaren Messung der Energie. Die Spezifikation wurde so formuliert, dass sie für CPV-Technologien anwendbar ist. Die Dauer der Energiemessung kann partiell mit der Prüfung unter Freilandbedingungen nach IEC 62108 übereinstimmen.
Ziel dieser Prüfung der Energiebemessung ist es, eine genaue Prognose über die jährliche Energieabgabe eines CPV-Moduls oder einer CPV-Anordnung treffen zu können, die unter Einsatzbedingungen vor Ort unter Berücksichtigung der Schwankungen der Betriebstemperatur der Zelle, des Sonnenspektrums, der Witterungsverhältnisse, der üblichen Verschmutzung der Optik und der Abschattung einzelner Systeme eines Kraftwerkes erzielt werden.
Zuständig ist das K 373 "Photovoltaische Solarenergie-Systeme" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.