Dieser international Norm beschreibt die Prüfverfahren für elektrische und thermische Leistung sowie für Umweltverträglichkeit von kleinen stationären PEFC-Energiesystemen, die folgende Kriterien erfüllen:
- Ausgang: elektrische Nennleistungsabgabe unter 10 kW;
- Ausgangbetriebsweise: Netzparalleler, netzunabhängiger oder Insel-Betrieb, einphasiger Wechselstrom- oder dreiphasiger Drehstrom-Ausgang bis zu 1 000 V, Gleichstrom bis 1 500V;
ANMERKUNG Die Beschränkung auf 1 000 V ist Folge der Definition "Niederspannung" in IEV (IEV 601-01-26)
- Betriebsdruck: maximal zulässiger Betriebsdruck unter 0,1 MPa (absolut). für die Brennstoff- und Oxidationsmittel-Passagen;
- Brennstoff: gasförmige Brennstoffe (Erdgas, Flüssiggas, Propan, Butan, Wasserstoff etc.) oder flüssige Brennstoffe (Kerosin, Methanol etc.) und;
- Oxidationsmittel: Luft.
Diese Norm gilt für PEFC-Energiesysteme, deren vorrangiger Zweck die Darstellung elektrischer Energie ist und die erst danach das Nebenprodukt Wärme nutzen. Dementsprechend sind PEFC-Energiesysteme, deren Hauptaufgabe die Wärmenutzung ist und erst danach die Nutzung des Nebenprodukts Strom, außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Norm.
Diese Norm gilt auch für alle Energiesysteme mit integrierten Batterien einschließlich der Energiesysteme, in denen Batterien intern oder durch externe Quellen geladen werden.
Zuständig ist das K 384 "Brennstoffzellen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.