Dieser Teil der IEC 61558 behandelt die Sicherheit von Kleindrosseln für allgemeine Anwendungen.
Sofern nicht anders festgelegt, umfasst im Folgenden der Begriff Transformator oder Drossel alle Kleindrosseln.
Dieser Teil 2-20 gilt für ortsfeste oder ortsveränderliche, einphasige oder mehrphasige luftgekühlte (natürliche oder erzwungene Kühlung) Drosseln für allgemeine Anwendungen, einschließlich Wechselstrom-, vormagnetisierte und stromkompensierte Drosseln, Gerätedrosseln oder unabhängige Drosseln.
Die Bemessungs-Versorgungsspannung überschreitet nicht 1 000 V Wechselspannung oder 1 555 V Gleichspannung, die Bemessungsfrequenz und die internen Betriebsfrequenzen überschreiten nicht 1 MHz.
Die Bemessungsleistung überschreitet nicht folgende Werte:
– 25 kVAR Wechselstrom (25 kW Gleichstrom) für einphasige Drosseln;
– 10 kVAR Wechselstrom (10 kW Gleichstrom) für mehrphasige Drosseln.
Dieser Teil 2-20 gilt für Drosseln ohne Begrenzung der Bemessungsleistung, sofern eine Übereinkunft zwischen Hersteller und Käufer besteht.
Dieser Teil 2-20 gilt für Trockendrosseln. Die Wicklungen können vergossen oder nicht vergossen sein.
Dieser Teil 2-20 gilt nicht für:
- Drosseln, die in den Anwendungsbereich von IEC 60289 fallen;
- Lasten für röhrenförmige Leuchtstofflampen, die in den Anwendungsbereich von IEC 60920 fallen;
- Lasten für Entladungslampen (außer röhrenförmige Leuchtstofflampen), die in den Anwendungsbereich von IEC 60922 fallen.
Zuständig ist das K 323 „Transformatoren, Drosseln, Netzgeräte und ähnliche Produkte für Niederspannung, jedoch bis 1100 V“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE