Gegenüber DIN EN 60461:2001-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Der neue Abschnitt 2 beschreibt die übereinstimmenden Schreibweisen.
b) In Abschnitt 4 wurden die Begriffe „Vollbild“, „Halbbild“, „Zeit- und Steuercode“ sowie „Zeitcodequelle / Originalquelle“ neu aufgenommen.
c) Die Norm wurde auf Vollbildraten von über 30 Bildern pro Sekunde erweitert. Entsprechende Erweiterungen betreffen die Abschnitte 5, 6, 7 und 8. Im neuen Abschnitt 12 werden die Ausführungen zusammengefasst.
d) Der neue Abschnitt A.3 informiert über Vollbilder und den damit zusammenhängenden Zeitcode.
e) Der neue Anhang B beschreibt die Konvertierung von Zeitcodes bei der Video-Konvertierung von Fernsehsystemen mit 24 Vollbildern pro Sekunde.