Dieser Teil der IEC 61558 behandelt die Sicherheit von Kleindrosseln für allgemeine Anwendungen.
Sofern nicht anders festgelegt, umfasst im Folgenden der Begriff Transformator oder Drossel alle Kleindrosseln.
Dieser Teil 2-20 gilt für ortsfeste oder ortsveränderliche, einphasige oder mehrphasige luftgekühlte (natürliche oder erzwungene Kühlung) Drosseln für allgemeine Anwendungen, einschließlich Wechselstrom-, vormagnetisierte und stromkompensierte Drosseln, unabhängige Drosseln oder Gerätedrosseln.
Die Bemessungs-Versorgungsspannung überschreitet nicht 1 000 V Wechselspannung oder 1 500 V geglättete Gleichspannung, die Bemessungs-Versorgungsfrequenz und die internen Betriebsfrequenzen überschreiten nicht 1 MHz.
Die Bemessungsleistung überschreitet nicht folgende Werte:
- 25 kVAR Wechselstrom (25 kW Gleichstrom) für einphasige Drosseln;
- 50 kVAR Wechselstrom (50 kW Gleichstrom) für mehrphasige Drosseln.
Dieser Teil gilt für Drosseln ohne Begrenzung der Bemessungsleistung, sofern eine Übereinkunft zwischen Hersteller und Käufer besteht.
Dieser Teil gilt für Trockendrosseln. Die Wicklungen können vergossen oder nicht vergossen sein.
Dieser Teil 2-20 gilt nicht für:
- Drosseln, die in den Anwendungsbereich von IEC 60289 fallen;
- Vorschaltgeräte für röhrenförmige Leuchtstofflampen, die zum Anwendungsbereich von IEC 60920 gehören;
- Vorschaltgeräte für Entladungslampen (außer röhrenförmige Leuchtstofflampen), die zum Anwendungsbereich von IEC 60922 gehören.
Zuständig ist das K 323 "Transformatoren, Drosseln, Netzgeräte und entsprechende Kombinationen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.