Dieser Anhang gilt für Zusatzeinrichtungen, die an Typ B Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) nach Abschnitt 1 angebaut oder in diese integriert werden. Diese Zusatzeinrichtungen erweitern die definierten Funktionen des RCDs. Diese Norm gilt nicht für Zusatzeinrichtungen, die zum Zweck der Auslösung des RCDs einen Auslösestrom über den Schutzleiter (PE) erzeugen.
Ziel dieses Anhanges ist die Aufrechterhaltung der Schutzfunktion des RCDs auch bei hier nicht näher beschriebener Funktion einer integrierten oder externen Zusatzeinrichtung.
Zuständig ist das UK 541.3 "Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.