Diese Norm gilt für Schleifer mit einer Bemessungsdrehzahl, bei der die Umfangsgeschwindigkeit eines Einsatzwerkzeugs bei Bemessungskapazität 80 m/s nicht überschreitet, für Polierer und für Schleifer mit Schleifblatt, jeweils einschließlich Winkel-, Gerad- und Senkrecht-Maschinen. Diese Norm gilt für Elektrowerkzeuge mit einer maximalen Bemessungskapazität von 230 mm.
Gegenüber DIN EN 60745-2-3 (VDE 0740-2-3):2007-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) An die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG angepasst.
b) Die Anhänge ZZA und ZZB wurden von CENELEC hinzugefügt.
Zuständig ist das K 514 "Elektrowerkzeuge" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.