Diese Norm bestehend aus Teil 1 und Teil 2 gilt für elektromotorisch oder magnetisch angetriebene Werkzeuge zur Verwendung in Innenräumen oder im Freien mit folgenden Eigenschaften:
a) von einer Person leicht bewegbar, einfache Vorrichtungen zur Erleichterung des Transports, wie z. B. Handgriffe, Räder und dergleichen, können eingebaut sein;
b) Verwendung in einer sicheren stationären Lage mit oder ohne Befestigung, wie z. B. Schnellklemmvorrichtungen, Verschraubungen und dergleichen;
c) Betrieb unter Aufsicht eines Bedieners;
d) nicht für Serienproduktion oder Fließbandfertigung vorgesehen;
e) für die elektrische Versorgung über flexible Anschlussleitung und Stecker vorgesehen;
f) für max. Bemessungsspannung bis 250 V einphasig, Wechselstrom oder Gleichstrom, oder 440 V Dreiphasen-Wechselstrom;
g) max. Bemessungsaufnahme bis 2 500 W für Einphasen-Wechselstrom oder Gleichstrom und 4 000 W für Dreiphasen-Wechselstrom.
Diese Elektrowerkzeuge sind allgemein bekannt als "transportable, motorbetriebene Elektrowerkzeuge".
Zuständig ist das K 514 "Elektrowerkzeuge" der DKE.