Dieser Teil der IEC 61400 beinhaltet:
- die Festlegung von Größen, die für die Charakterisierung der Netzverträglichkeit einer an ein Verbundnetz angeschlossenen WEA zu bestimmen sind;
- Messverfahren für die zahlenmäßige Festlegung der Kennwerte;
- Verfahren für die Bewertung der Übereinstimmung mit den Anforderungen an die Netzverträglichkeit einschließlich der Bewertung der Netzverträglichkeit, die von WEAs erwartet wird, wenn sie an einem bestimmten Standort möglicherweise in Gruppen errichtet werden.
Die Messverfahren gelten für einzelne WEAs mit einem Dreiphasenanschluss an ein Verbundnetz. Die Messverfahren gelten für WEAs jeder Größe, obwohl die vorliegende Norm nur die Prüfung und Charakterisierung von WEAs mit Verknüpfungspunkt im öffentlichen Netz mit Mittelspannung oder Hochspannung fordert.
Die gemessenen Kennwerte sind nur für die spezielle Konfiguration und die bestimmte Betriebsart der bewerteten WEA gültig. Andere Konfigurationen einschließlich veränderter Betriebsführungsparameter, die verursachen, dass sich die WEA bezüglich der Netzverträglichkeit anders verhält, erfordern eine eigene Bewertung.
Die Messverfahren sind so unabhängig vom Errichtungsort wie möglich angelegt, so dass die Kennwerte der Netzverträglichkeit, die beispielsweise am Prüfstandort gemessen wurden, auch an anderen Standorten als gültig betrachtet werden können.
Die Verfahren für die Bewertung der Übereinstimmung mit den Anforderungen an die Netzverträglichkeit sind für WEAs mit einem Verknüpfungspunkt im öffentlichen Netz mit Mittelspannung oder Hochspannung gültig in Energiesystemen mit einer feststehenden Frequenz innerhalb von plus/minus 1 Hz, ausreichenden Möglichkeiten der Wirk- und Blindleistungsregelung und ausreichender Last zur Aufnahme der erzeugten Windenergie. In anderen Fällen dürfen die Prinzipien für die Bewertung der Übereinstimmung mit den Anforderungen an die Netzverträglichkeit trotzdem noch als Leitfaden benutzt werden.
Diese Norm gilt für die Prüfung von WEA, allerdings enthält sie auch nützliche Informationen für die Prüfung von Windparks.
Zuständig ist das K 383 "Windenergieanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.