DIN EN 60249-2-18:2001-09
Teil 2: Einzelbestimmungen - Einzelbestimmung Nr. 18: Kupferkaschierte mit Bismaleinimid/Triazin modifizierte Epoxid-Glashartgewebetafeln definierter Brennbarkeit (Brennprüfung mit vertikaler Probenlage)
Teil 2: Einzelbestimmungen - Einzelbestimmung Nr. 18: Kupferkaschierte mit Bismaleinimid/Triazin modifizierte Epoxid-Glashartgewebetafeln definierter Brennbarkeit (Brennprüfung mit vertikaler Probenlage)
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