EN 60249-2-5:1994/A5:2000-11
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Teil 2: Einzelbestimmungen - Einzelbestimmung Nr. 5: Kupferkaschierte Epoxidharz-Glashartgewebetafeln mit definierter Brennbarkeit (Prüfung mit vertikaler Probenlage)
Teil 2: Einzelbestimmungen - Einzelbestimmung Nr. 5: Kupferkaschierte Epoxidharz-Glashartgewebetafeln mit definierter Brennbarkeit (Prüfung mit vertikaler Probenlage)
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