Begründung: Die funkbasierte Versendung von sicherheitsrelevanten Informationen durch die Straßenverkehrs-Signalanlage (SVA) an Verkehrsteilnehmer ist derzeit nicht im Anwendungsbereich der Normenreihe VDE 0832. Nach derzeitigem Stand der Technik werden weder innerhalb der Sendeeinrichtung der SVA, noch auf der Funkstrecke selbst entsprechend den für Straßenverkehrs-Signalanlagen geltenden Normen DIN EN 50556 (VDE 0832-100) in Verbindung mit DIN VDE V 0832-110 (VDE V 0832-110) und DIN VDE V 0832-500 (VDE V 0832-500) in Bezug auf ihre gesicherte Funk-Übertragung überwacht. Fehler, wie z. B. fehlende oder verzögerte Übertragung eines Sperr-Signals (Rot) oder ungewollte Versendung eines Freigabe-Signals (Grün) zum Verkehrsteilnehmer, können nicht ausgeschlossen und nicht zuverlässig von der SVA erkannt werden. Die ggf. im Fahrzeug angezeigten oder vom Verkehrsteilnehmer auf andere Weise wahrgenommenen Informationen können daher nicht verbindlich im Sinne der StVO sein.
Frankfurt, den 11.04.2018
Gremiumsbeschluss des DKE/K 355 (ehem. UK 713.3)