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01.07.2021 Kurzinformation

Leitlinien für die Vermeidung von Umgehungen in Normen zur Unterstützung von Ökodesign und Energiekennzeichnung

Manipulierte Testergebnisse sind kein Kavaliersdelikt. Und die Folgen für Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft können unter Umständen verheerend sein. Auch für die Normung ist das Thema dieser „Umgehungen“ von großer Bedeutung, vor allem im Hinblick auf die EU-Ökodesign- und Energiekennzeichnungsvorschriften.

Neue Leitlinien sollen helfen, das Bewusstsein innerhalb der Technischen Komitees und ihrer Arbeitsgruppen für dieses wichtige Thema zu schärfen.

Das Thema der manipulierten Testergebnisse oder „Umgehung“, z. B. der „Dieselgate“-Abgasskandal, hat in den Medien viel Aufmerksamkeit erhalten. Aber auch in anderen Produktbereichen sind solche Manipulationen beobachtet worden.

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Frank Steinmüller

„Umgehung“ wird als Betrug und Täuschung angesehen und ist in der Regel illegal. Sie kann zu einem erhöhten Energieverbrauch und zur Freisetzung von Schadstoffen führen. Wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Schäden sind mögliche Folgen.

Für die Normung ist dieses Thema von hoher Bedeutung, da die Erkennung bzw. Vermeidung von Umgehungen dazu beiträgt, die angestrebten Einsparungen beim Strom- und Ressourcenverbrauch für Produktgruppen zu erreichen, die unter die EU-Ökodesign- und Energiekennzeichnungsvorschriften fallen.

„Umgehung“ ist ein Begriff, der von politischen Entscheidungsträgern, Normungsgremien, Marktüberwachungsbehörden, der Zivilgesellschaft sowie weiteren Akteuren auf unterschiedliche Weise interpretiert und definiert wird. Bekannt und einfach formuliert ist die Kerndefinition aus der Normung:

Die Normung definiert den Begriff „Umgehung“ (Circumvention) wie folgt:

Aktivität, die zu einem vorteilhaften und ungültigen Ergebnis einer Bewertung führt.

Quelle: ACEA – „Securing the credibility of IEC publications“ (Web-Seminar, 24.09.2020)

Aus EU-rechtlicher Sicht wird vermutlich die in den einschlägigen Verordnungen verwendete Beschreibung der Umgehung zutreffen.

So wird in der seit 1. August 2017 geltenden EU-Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung (EU) 2017/1369 explizit erwähnt, dass Methoden und Normen von absichtlichen und unabsichtlichen Umgehungen abhalten sollen. Die Verordnung verbietet außerdem die Einbeziehung von Software oder Hardware, welche die Leistung eines Produkts unter Testbedingungen automatisch verändert.

Ziel des Leitfadens von IEC/ACEA ist es, das Bewusstsein innerhalb der Technischen Komitees für Normung und ihrer Arbeitsgruppen zu schärfen, indem Beispiele für Umgehungsfälle aufgezeigt und Empfehlungen gegeben werden, wie Umgehungsmöglichkeiten bei der Entwicklung von Messnormen reduziert oder minimiert werden können.

Zu dem Zweck hatte die CEN-CENELEC Koordinierungsgruppe für Ökodesign (Eco-CG) bereits den ersten Entwurf der Richtlinien zur Kommentierung durch die Mitglieder verteilt. Nach Diskussion und Integration der eingegangenen Kommentare ist das Dokument nun konsolidiert. Eco-CG wendet sich nun an alle technischen Mitgliedsgremien in CEN und CENELEC, um diese Richtlinien auf dem Schriftweg freizugeben.

Da das Thema der Umgehung im Zusammenhang mit Ecodesign und Energiekennzeichnung auch in naher Zukunft von Bedeutung sein wird (z. B. Aktivitäten im Rahmen des EU Horizon 2020-Projekts AntiCSS), wird empfohlen, Antworten auf die besondere Rolle der Normung bei der Verhinderung von Umgehungen vorwegzunehmen.


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