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20.01.2020 Kurzinformation

Energiekennzeichnungsverordnung spart 167 Terawattstunden Energie pro Jahr ein

Die Ökodesign-Richtlinie – eine europäische Erfolgsgeschichte im Hinblick auf Energieeinsparungen und nun auch bezüglich Ressourceneffizienz – sorgt mit neuen ehrgeizigen Anforderungen dafür, dass alle Akteure in der Europäischen Union nach den gleichen Regeln handeln und die Kreislaufwirtschaft vorangetrieben wird.

Mit der Veröffentlichung neuer Verordnungen für Kühlschränke, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Fernseher und Lampen am 5. Dezember 2019 hat die Europäische Kommission die Weichen für mehr Ökodesign und mehr Energieeffizienz gestellt. Nach Schätzung der EU-Kommission werden durch die Neuregelungen bis 2030 etwa 167 Terawattstunden Energie pro Jahr eingespart. Das entspricht dem Jahresverbrauch Dänemarks bzw. über 46 Millionen Tonnen CO2.

Nun thematisiert die Ökodesign-Richtlinie, die innerhalb der EU die Mindestanforderungen für die umweltgerechte Gestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten regelt, auch Standards für die Ressourceneffizienz. Ziel ist es, die Lebensdauer der Geräte zu verlängern sowie ihre Wartung, Wiederverwendung und Verwertung zu erleichtern. So sind Hersteller verpflichtet, viele Ersatzteile bis zu zehn Jahre nach dem letzten Inverkehrbringen eines Modells vorzuhalten, ebenso die Reparaturanleitungen.

Geblieben sind die bekannten Energiekennzeichnungen, die über die Energieeffizienzklasse informieren. Allerdings gelten für Haushaltselektrogeräte, die ab Frühjahr bzw. Herbst 2021 für den europäischen Markt produziert oder importiert werden, deutlich strenge Werte. Kühlschränke, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Monitore und Fernsehgeräte werden die neue Energiekennzeichnung ab März 2021 tragen, Lampen ab September 2021. Die „Plusklassen“ verschwinden und die Skala reicht wieder von A bis G. Als Anreiz für die Hersteller, durch weitere Innovationen ihre Geräte in den nächsten Jahren weiterzuentwickeln, sind die Anforderungen so gewählt, dass zunächst die Effizienzklasse A und teils auch die Effizienzklasse B frei bleiben wird. Die Energiekennzeichnung erhält ein neues Design, wobei die bekannte Farbabstufung von Rot bis Dunkelgrün erhalten bleibt. Neu ist die Ergänzung eines QR-Codes, über den es künftig möglich sein wird, zusätzliche Informationen zum jeweiligen Gerät aus der EPREL-Datenbank (European product database for energy labelling) abzurufen.

Die Verordungen im Einzelnen

ENTR Lot 2 (kleine, mittlere und große Leistungstransformatoren) – Veröffentlichung der Verordnung Nr. 2019/1783
Die Ökodesign-Verordnung für kleine, mittlere und große Leistungstransformatoren wurde am 1. Oktober 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

ENTR Lot 5 (Schweißgeräte) – Veröffentlichung der Verordnung Nr. 2019/1784
Die Ökodesign-Verordnung für Schweißgeräte wurde am 1. Oktober 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

ENER Lot 5 + Partie ENER Lot 3 (elektronische Anzeigen) – Veröffentlichung der Verordnungen Nr. 2019/2013 und 2019/2021
Ökodesign und Energiekennzeichnung auf elektronischen Displays wurden am 5. Dezember 2019 veröffentlicht.

  • Ökodesign Nr. 219/2021 legt Mindestanforderungen an das Energieprofil fest. Insbesondere an den maximalen Energiebedarf im Ein- und Standby-Modus, im Bereitschafts- und im Aus-Zustand des Netzes. Der Verordnungsentwurf enthält auch Anforderungen an Aspekte der Ressourceneffizienz, einschließlich der Gestaltung zur Verbesserung der Extraktion von Schlüsselkomponenten, der Kennzeichnung von Kunststoffteilen und eines Logos für das Vorhandensein von Quecksilber oder Kadmium).
  • Energiekennzeichnung Nr. 2019/2013 Der prognostizierte Energieverbrauch von Fernsehern, Monitoren und Digital Signage Displays wird bei einem Business-as-usual-Szenario im Jahr 2030 voraussichtlich bei nahezu 100 TWh/Jahr liegen. Diese Verordnung und die begleitende Ökodesign-Verordnung werden den jährlichen Endenergieverbrauch bis 2030 voraussichtlich um bis zu 39 TWh/Jahr senken.

ENER Lot 7 (externe Stromversorgungen) – Veröffentlichung der Verordnung Nr. 2019/1782
Die Ökodesign-Verordnung über externe Stromversorgungen wurde am 1. Dezember 2019 veröffentlicht.

ENER Lot 8, 9, 19 (Lichtquellen und separate Vorschaltgeräte) - Veröffentlichung der Verordnungen Nr. 2019/2015 und 2019/2020
Ökodesign und Energiekennzeichnung von Lichtquellen und separaten Betriebsgeräten wurden am 5. Dezember 2019 veröffentlicht.

  • Ökodesign n°2019/2020 Sie legt Mindestanforderungen an die Energieeffizienz sowie an die Funktions- und Informationsanforderungen für Beleuchtungsprodukte fest, da ein kostenwirksames Potenzial zur Begrenzung ihres Energieverbrauchs und zur Verbesserung ihrer Qualität besteht.
    Anmerkung: Mit der Verordnung werden die folgenden Verordnungen Nr. 244/2009, Nr. 245/2009 und Nr. 1194/2012 aufgehoben.
  • Energiekennzeichnung Nr. 2019/2015.

ENER Lot 11 (Elektromotoren und drehzahlvariable Antriebe) – Veröffentlichung der Verordnung Nr. 2019/1781
Die Ökodesign-Verordnung für Elektromotoren und drehzahlvariable Antriebe wurde am 01.10.2019 veröffentlicht.

ENER Lot 12 (Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion) – Veröffentlichung der Verordnungen Nr. 2019/2018 und 2019/2024
Ökodesign und Energiekennzeichnung von Kühlgeräten mit Direktvertriebsfunktion wurden am 05.12.2019 veröffentlicht.

ENER Lot 13 (Kühlgeräte) – Veröffentlichung der Verordnungen Nr. 2019/2016 und 2019/2019
Ökodesign und Energiekennzeichnung von Kühlgeräten wurden am 5. Dezember 2019 veröffentlicht.

  • Ökodesign Nr. 2019/2019 stellt Anforderungen an den Energieverbrauch in der Nutzungsphase, den erhöhten Energieverbrauch während der Produktlebensdauer durch undichte Türdichtungen, die schlechte Reparierbarkeit und suboptimale Konservierungsmöglichkeiten von Lebensmitteln, die zu vermeidbaren Lebensmittelabfällen führen.
  • Energiekennzeichnung Nr. 2019/2016.

ENER Lot 14 (Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner) – Veröffentlichung der Verordnungen Nr. 2019/2014 und 2019/2023
Ökodesign und Energiekennzeichnung von Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrocknern wurden am 5. Dezember 2019 veröffentlicht:

  • Ökodesign n°2019/2023 legt Mindestanforderungen an die Energieeffizienz fest, insbesondere an den maximalen Energiebedarf im Wirkbetrieb und bei den Niedrigverbrauchsmodi von Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrocknern; Anforderungen an die Ressourceneffizienz, einschließlich der Verfügbarkeit der erforderlichen Ersatzteile und der maximalen Lieferzeit für diese Teile, des Zugangs zu Reparatur- und Wartungsinformationen, der Informationsanforderungen für Kühlgase, der Anforderungen an die Zerlegung zum Zwecke der Reparatur sowie an die Materialrückgewinnung und das Recycling; Funktionsanforderungen, insbesondere an die Waschleistung und den Restfeuchtigkeitsgehalt, den Wasserverbrauch und die Informationsanforderungen.
  • Energiekennzeichnung Nr. 2019/2014.

ENER Lot 14 (Haushaltsgeschirrspüler) – Veröffentlichung der Verordnungen Nr. 2019/2017 und 2019/2022
Ökodesign und Energiekennzeichnung von Haushaltsgeschirrspülern wurden am 5. Dezember 2019 veröffentlicht.

  • Ökodesign Nr. 2019/2022 stellt Anforderungen an den Energie- und Wasserverbrauch in der Nutzungsphase, an das Abfallaufkommen am Ende der Lebensdauer und an die Emissionen in Luft und Wasser in der Produktionsphase (aufgrund der Gewinnung und Verarbeitung von Rohstoffen) und in der Nutzungsphase (aufgrund des Stromverbrauchs).
  • Energiekennzeichnung Nr. 2019/2017.


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Energieeffizienz ist eine Säule der globalen Entwicklungsziele. Die Anerkennung der Bedeutung der Energieeffizienz bei der Erreichung von Nachhaltigkeitszielen spiegelt einen Paradigmenwechsel wider, da sowohl die Versorgungs- als auch die Nachfrageseite gleichermaßen berücksichtigt werden. Energieeffizienz wird nicht mehr länger nur „gemessen und geschätzt als die negative Menge an nicht verwendeter Energie".

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