Zehn Jahre sind vergangen, seit die Bundesregierung das Förderprogramm "E-Energy – IKT-basiertes Energiesystem der Zukunft" ins Leben gerufen hat, bei dem es erstmalig im großen Stil um die Netzintegration erneuerbarer Energien ging und aus dem domänenübergreifend die EEBus-Initiative hervorgegangen ist, um die globale Standardisierung einer Kommunikationsschnittstelle für das Leistungs- und Energiemanagement voranzutreiben.
Smart Home und Energiewende müssen zusammen gedacht werden
Seitdem ist viel passiert und die die Entwicklung geht in großen Schritten voran: Im EU-Strommarkt lag der Anteil von Sonne, Wind & Co im ersten Halbjahr 2020 bei 40 Prozent im europäischen Strommix, und damit erstmals deutlich vor dem Anteil fossil gewonnener Energien. Kleine und große Kraftwerke speisen über das Land verteilt in die Stromnetze ein, immer mehr Heizungsbauer setzen im Zuge der Wärmewende auf die Kombination von Elektroheizungen und sauberer Energie, Automobilkonzerne kündigen E-Auto-Offensiven an, Verbraucher installieren Ladeboxen im eigenen Zuhause. Eine große Menge flexibler Lasten, die gemanagt werden muss.
Leistungsbegrenzung als erster Schritt zum intelligenten Energienetz
Zur Gestaltung dieser Maßnahmen laufen aktuell mehrere große Vorhaben, sowohl auf normativer als auch auf regulatorischer Ebene. Die vielleicht wichtigste Entwicklung ist die Novelle von §14 a des EnWG „Steuerbare Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung“. Geplant ist, dass künftig jeder Haushalt in der Lage sein muss, eine Leistungslimitierung zu empfangen und umzusetzen. Die eingeschlagene Richtung wird auch durch die aktuelle Novellierung des EEG bestätigt.
Um diesem Bedarf gerecht zu werden, haben Expert*innen des DKE Arbeitskreises „Beschreibung eines technischen Informationsaustauschs an der Schnittstelle zur Liegenschaft und der darin befindlichen Elemente der Kundenanlagen“ (DKE/AK 901.0.4) die zu diesem Thema in der EEBus-Initiative erarbeiteten technischen Spezifikationen in eine Anwendungsregel-Reihe überführt.