IT-Sicherheit ist zu einem wesentlichen Erfolgsfaktor der Digitalwirtschaft geworden. Wenn im Rahmen der digitalen Transformation immer mehr Internet of Things (IoT)-fähige Geräte in Unternehmen und Privathaushalten Einzug halten, rücken auch Fragen nach Produktsicherheit und -qualität sowie Verbraucherschutz vermehrt in den Fokus.
Mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (IT-SiG 2.0) will die Bundesregierung Risikobewusstsein und Beurteilungsfähigkeit von Verbrauchern unter anderem durch die Einführung eines IT-Sicherheitskennzeichens fördern. Die Anbringung dieses Kennzeichens, ist für Hersteller freiwillig und soll mehr Transparenz für Verbraucher von IT-Produkten schaffen.
Dieses Ziel kann bestmöglich erreicht werden, wenn dem einzuführenden IT-Sicherheitskennzeichen internationale und europäische Normen zugrunde gelegt werden.
Als Vertreter Deutschlands in der europäischen und internationalen Normung verschaffen DKE und DIN allen nationalen Stakeholdern Zugang zum Erstellungsprozess der Dokumente und stellen sicher, dass das Normenwerk in sich kohärent und widerspruchsfrei ist.
In ihrem gemeinsamen Positionspapier empfehlen beide Normungsorganisationen der Bundesregierung, dass die staatliche Regelsetzung unbedingt auf bewährte Strukturen und die öffentlich-private Partnerschaft mit der deutschen Normung zurückgreifen sollte, um einer Zersplitterung des IT-Sicherheitsmarktes durch nationale Alleingänge vorzubeugen. Zudem bildet der einheitliche Anforderungskatalog die Grundlage für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit für Hersteller, Anwender und Verbraucher.