Eine Schutzmaßnahme setzt sich grundsätzlich aus zwei unabhängigen Komponenten zusammen – der Schutzvorkehrung für den Basisschutz und der Schutzvorkehrung für den Fehlerschutz oder einer verstärkten Schutzvorkehrung, die beides bewirkt. Die resultierende Schutzmaßnahme kann durch einen zusätzlichen Schutz ergänzt werden.
Die Schutzvorkehrung für den Basisschutz, beispielsweise eine Isolierung, verhindert das direkte Berühren unter Spannung stehender (aktiver) Teile der elektrischen Anlage. Die Schutzvorkehrung für den Fehlerschutz verhindert, dass im Fehlerfall bei Versagen der Schutzvorkehrung für den Basisschutz eine gefährliche Berührungsspannung auftritt bzw. an leitfähigen Teilen bestehen bleiben kann, zum Beispiel durch automatische Abschaltung der Stromversorgung.
Zusätzlicher Schutz bietet zusätzlichen Schutz bei Versagen der Schutzvorkehrung für den Basisschutz und/oder bei Versagen der Schutzvorkehrung für den Fehlerschutz. Darüber hinaus ist der Einsatz von zusätzlichem Schutz auch bei besonderer Personengefährdung durch spezielle Bedingungen von äußeren Einflüssen sinnvoll. Ein klassisches Beispiel hierfür ist der Einsatz von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA.
Schutzmaßnahme zum Schutz gegen elektrischen Schlag nach DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2018-10:
- Abschnitt 411: Automatische Abschaltung der Stromversorgung
- Abschnitt 412: Doppelte oder verstärkte Isolierung
- Abschnitt 413: Schutztrennung
- Abschnitt 414: Kleinspannung SELV oder PELV