Die Entstehung einer Norm wird grundsätzlich durch den Geschäftsgang für die Normungsarbeit (DIN 820-4) definiert, kann aber je nach Art der Norm und Trägerorganisation im Detail abweichen. Deshalb wird der Prozess hier nur in seinen Grundzügen erläutert:
1. Normungsantrag
Jeder kann das Einleiten von Normungsarbeiten beantragen. Der zuständige Normenausschuss – für den Bereich der Elektrotechnik ist dies die DKE – entscheidet über die Annahme des Normungsantrages. Wird er angenommen, so wird der Arbeitstitel der vorgesehenen Normungsaufgabe im DIN-Anzeiger für technische Regeln veröffentlicht. Gegen die Aufnahme eines neuen Normungsvorhabens oder bei Ablehnung eines Antrags stehen verschiedene Einspruchsmöglichkeiten zur Verfügung.
2. Bearbeitung von der Vorlage zum Norm-Entwurf
Die vorgesehene Fassung einer Norm wird vor ihrer endgültigen Festlegung durch Veröffentlichung eines gedruckten Norm-Entwurfes der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt. Dieser basiert dabei entweder auf einem Vorschlag des Antragstellers oder wird mit ihm zusammen von einem Expertenkreis erarbeitet.
Die weit überwiegende Mehrzahl der Norm-Entwürfe resultiert aus Entwürfen zu Internationalen oder Europäischen Normen, die zur Aufnahme ins Deutsche Normenwerk vorgeschlagen werden. Die DKE sorgt für die normgerechte redaktionelle Aufbereitung.
Im Falle elektrotechnischer Sicherheitsnormen der DKE erfolgt die Kennzeichnung des Dokuments mit einer VDE-Klassifikation.
Vor Veröffentlichung des Norm-Entwurfs erfolgt eine Überprüfung und Freigabe durch eine eigens dafür zuständige Stelle im DIN.
3. Öffentliches Einspruchsverfahren
Das Erscheinen eines Norm-Entwurfes wird im DIN-Anzeiger für technische Regeln öffentlich bekannt gegeben. Norm-Entwürfe kann jedermann beziehen oder im DIN-VDE-Entwurfsportal online einsehen und dazu innerhalb einer definierten Frist Vorschläge, Stellungnahmen oder Einsprüche einreichen und seine Position innerhalb der Gremien vertreten.
Alle Norm-Entwürfe werden im Auftrag des DIN-Präsidiums geprüft und stehen den Lenkungsgremien der DKE zur Prüfung zur Verfügung. Entwürfe zu elektrotechnischen Normen mit VDE-Klassifikation stehen zusätzlich dem Vorstand des VDE für die Bewertung zur Aufnahme in das VDE-Vorschriftenwerk zur Verfügung. Entscheidungen über endgültige Festlegungen für deutsche Normen oder Beiträge für die internationale oder europäische Normung werden grundsätzlich im Konsens getroffen.
Die DKE vertritt die so gefundene deutsche Meinung zu den internationalen oder europäischen Normungsarbeiten in den entsprechenden Gremien auf internationaler und europäischer Ebene.
Ist eine Konsensbildung bei der Festlegung von Norminhalten im zuständigen Fachgremium nicht möglich, stehen dem Einsprechenden Schlichtungs- und Schiedsverfahren zur Verfügung, die nach demokratischen und in den Satzungen definierten Regeln ablaufen.
Soweit sich aus dem öffentlichen Einspruchsverfahren wesentliche Änderungen gegenüber dem Norm-Entwurf ergeben, wird ein weiterer Norm-Entwurf veröffentlicht, um der Öffentlichkeit noch einmal Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
4. Veröffentlichung einer Norm
Liegen keine wesentlichen Änderungen gegenüber dem Norm-Entwurf vor, verabschiedet das zuständige DKE-Arbeitsgremium das Manuskript zur Veröffentlichung als Deutsche Norm. Der Veröffentlichung und einer dementsprechenden Aufnahme in das Deutsche Normenwerk, ggf. auch in das VDE-Vorschriftenwerk, gehen wiederum detailliert geregelte Prüf- und Freigabeverfahren voraus, die den ordnungsgemäßen Ablauf beim Zustandekommen der Norm sicherstellen.