Die EG-Niederspannungsrichtlinie und die EG-Richtlinien nach der "Neuen Konzeption" (z. B. Maschinen- und EMV-Richtlinie) legen grundlegende Anforderungen gesetzlich fest und verweisen bezüglich der technischen Konkretisierung auf "harmonisierte Normen".
Falls der Hersteller seine Produktentwicklung nicht nach "harmonisierten Normen" durchführt, muss er im Rahmen einer Risikoanalyse den gesonderten Nachweis führen, dass er die grundlegenden Anforderungen der EG-Richtlinie erfüllt. In einigen Fällen muss er hierzu gar eine Drittstelle involvieren.
Texte der EG-Richtlinien und Listung der harmonisierten Normen
Die Europäische Kommission veröffentlicht und pflegt auf ihrer Homepage die Texte der EG-Richtlinien und die Liste der unter EG-Richtlinien harmonisierten Europäischen Normen.