Das für die Norm DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 „Errichten von Niederspannungsanlagen -Teil 4-41: Schutzmaßnahmen - Schutz gegen elektrischen Schlag (IEC 60364-4-41:2005, modifiziert); Deutsche Übernahme HD 60364-4-41:2007“ zuständige DKE-Unterkomitee 221.1 „Schutz gegen elektrischen Schlag“ gibt als Hilfe für die Anwender folgende Hinweise zur Norm.
DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 gilt für neu zu errichtende Anlagen. Aus den normativen Anforderungen ist eine Nachrüstpflicht für bestehende Anlagen nicht abzuleiten. Änderungen und Erweiterungen von bestehenden Anlagen sind nach DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 auszuführen.
Im gewerblichen und industriellen Bereich kann es nach Auffassung des UK 221.1 gemäß Abschnitt 2.3 von VDE 0022:2008-08 vertretbar sein, dass von den normativen Festlegungen der DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 abgewichen wird, wenn durch Planer/Auftraggeber und Errichter einer elektrischen Anlage im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ein anderer mindestens gleichwertiger Schutz sichergestellt wird. Das durch das Arbeitsschutzgesetz vorgegebene Schutzziel muss nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) auch während der Betriebsphase dauerhaft sichergestellt sein.
Die Forderungen in Abschnitt 411.3.3 „Zusätzlicher Schutz für Endstromkreise für den Außenbereich und Steckdosen“, Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom, der 30 mA nicht überschreitet, nach Abschnitt 415.1 einzusetzen, gelten für ein- oder mehrphasige Wechselspannungssysteme.
Normativ ist festgelegt, dass in Wechselspannungssystemen ein zusätzlicher Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) nach 415.1 vorgesehen werden muss für:
- Steckdosen mit einem Bemessungsstrom nicht größer als 20 A, die für die Benutzung durch Laien und zur allgemeinen Verwendung bestimmt sind;
-
Endstromkreise für im Außenbereich verwendete tragbare Betriebsmittel mit einem Bemessungsstrom nicht größer als 32 A.
Der zusätzliche Schutz durch eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom, der 30 mA nicht überschreitet, soll die Gefahr des elektrischen Schlages (Körperdurchströmung) beim Gebrauch von steckerfertigen elektrischen Geräten/Verbrauchsmitteln/Betriebsmitteln herabsetzen. Die Gefahr entsteht durch Beschädigungen und unerkannte Fehler an einem elektrischen Gerät/Verbrauchsmittel/Betriebsmittel oder an der Zuleitung, aber auch durch den nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch von elektrischen Geräten/Verbrauchsmitteln/Betriebsmitteln.
In der Anmerkung (informativ) zum 1. Spiegelstrich des normativen Textes wird erläutert, für welche Steckdosen diese Forderung nach zusätzlichem Schutz nicht besteht:
ANMERKUNG: Eine Ausnahme darf gemacht werden für:
- Steckdosen, die durch Elektrofachfachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen überwacht werden, wie z. B. in einigen gewerblichen oder industriellen Anlagen, oder
-
Steckdosen, die jeweils für den Anschluss nur eines bestimmten Betriebsmittels errichtet werden.
Zu dieser Anmerkung gibt das zuständige UK 221.1 folgende Hinweise:
Gemäß dieser Anmerkung können somit von der Forderung ausgenommen werden
a) Steckdosen, die ausschließlich durch Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen überwacht werden und für die gleichzeitig sichergestellt werden kann, dass Laien diese Steckdosen nicht benutzen können (z. B. in elektrischen Betriebsstätten nach DIN VDE 0100-731 (VDE 0100-731)),
b) Steckdosen, die zur Benutzung durch Laien und zur allgemeinen Verwendung bestimmt sind, unter der Voraussetzung, dass diese ständig messtechnisch überwacht werden (z. B. RCMs) und das rechtzeitige Erkennen von Fehlern und Schäden sichergestellt ist. Es muss sichergestellt sein, dass das sofortige Beheben von Fehlern/Schäden durch eine Elektrofachkraft, auch an den angeschlossenen elektrischen Geräten/Verbrauchsmitteln/Betriebsmitteln, gegeben ist. Dies erfordert organisatorische Maßnahmen zur Fehlerbehebung.
Eine Steckdose, die für den Anschluss nur eines „bestimmten Gerätes/Verbrauchsmittels/Betriebsmittels“ errichtet wird, kann von der Forderung eines zusätzlichen Schutzes durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) ausgenommen werden, wenn sichergestellt ist, dass diese Steckdose dauerhaft über die gesamte Nutzungsdauer der Anlage nur für dieses „bestimmte Betriebsmittel“ genutzt wird.
Alternativ kann ein elektrisches Betriebsmittel, das von dem zusätzlichen Schutz ausgenommen werden soll, fest angeschlossen werden.
Steckdosen in überwachten IT-Systemen nach 411.6
Die Kommentierung b) des UK 221.1 ist auch für das IT-System zutreffend, da in diesem mit Isolationsüberwachungseinrichtungen ständig messtechnisch überwacht wird.
Ein IT-System wird geplant, weil es vorteilhaft ist, dass beim Auftreten des ersten Fehlers eine Unterbrechung der Stromversorgung von angeschlossenen elektrischen Verbrauchsmitteln nicht erfolgt. Dieser „erste Fehler“ soll so schnell wie praktisch möglich beseitigt werden.
Die Berührungsspannung bleibt beim ersten Fehler signifikant unterhalb der zulässigen Berührungsspannung. Der sachgerechte Einsatz von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) in IT-Systemen ist daher immer nur dann sinnvoll, wenn deren Funktion durch Messung oder Berechnung nachgewiesen wird.
Da es aufgrund der Komplexität und der schwierigen Beurteilung der Struktur und der Ausdehnung eines IT-Systems nicht sichergestellt ist, dass die bestimmungsgemäße Funktion von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) erfolgt, sollte deren Einsatz in Steckdosenstromkreisen die Ausnahme bleiben.
Die Normen können beim VDE VERLAG bezogen werden.