Belastung durch Quellen natürlicher Radioaktivität:
Die neue Strahlenschutzverordnung würdigt auch die Belastung durch Quellen natürlicher Radioaktivität. Der Messung von Radon und Radonfolgeprodukten wird daher zunehmend Beachtung geschenkt. In den Normen der Reihe DIN IEC 61577 werden die Anforderungen für die hierzu einzusetzenden Messgeräte festgelegt.
Überwachung der Luft:
Radioaktive Stoffe können nicht nur in kerntechnischen Anlagen freigesetzt werden, sondern sie werden auch bei der Verbrennung fossiler Energieträger emittiert (freigesetzt). In VDE 0493 Teil 1-1 und Folgende werden Anforderungen an Einrichtungen zur Überwachung der Luft auf radioaktive Stoffe festgelegt.
Kontrolle von Metallschrott:
Beim Einschmelzen von Metallschrott können unbeabsichtigt im Schrott enthaltene radioaktive Quellen freigesetzt und über die Abluft in die Umwelt oder auf die gesamte Schmelze verteilt werden. In DIN IEC 62022 (VDE 0493 Teil 3-1) werden Anforderungen an Einrichtungen zur Überwachung wiederverwertbarer und nicht wiederverwertbarer Materialien festgelegt werden, um solche versehentlichen Kontaminationen vorzubeugen.
Schmuggel und unzulässiger Versand:
Schmuggel und unzulässiger Versand radioaktiver Stoffe müssen unterbunden werden. Anforderungen an fest installierte Monitore für den Nachweis von Objekten oder Behältern mit radioaktivem und/oder nuklearem Material an einer Person, in einem Fahrzeug oder in anderen Behältnissen, wie z. B. Postpaketen, sollen in der künftigen DIN IEC 62244 (VDE 0493 Teil 3-2) festgelegt werden. Anforderungen an Hand-Messgeräte für den Nachweis und die eventuelle Identifizierung radioaktiver Isotope sollen in der künftigen DIN IEC 62327 (VDE 0493 Teil 3-3) festgelegt werden.
National zuständig für die Erarbeitung der oben genannten Normen ist das Gemeinschafts-Unterkomitee 967.2 "Aktivitätsmessgeräte für den Strahlenschutz" der DKE.