Auslegung vom DIN/FNL 16 "Notbeleuchtung" (Obmann: Prof. Dr. Bruno Weis) und DKE/UK 221.3 "Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen" (Obmann: Dipl.-Ing. (FH) Manfred Scharfenberg):
Die Sicherheitsbeleuchtung ist stark durch Normen und Vorschriften geprägt. Vereinfacht dargestellt kann man die geltenden Regelungen in 5 Gruppen einteilen:
- Rechtsvorschriften (z. B. Arbeitsstättenverordnung)
- Unfallverhütungsvorschriften (z. B. BGV A 8 (vormals VBG 125))
- Europäische Richtlinien (z. B. EMV-Richtlinie)
- Elektrotechnische Bestimmungen (z. B. Reihe DIN VDE 0108 (VDE 0108))
- Lichttechnische Normen (z. B. DIN EN 1838)
Beim Thema Umschaltzeiten kann es vermeintliche Überschneidungen oder Fehlinterpretationen geben. Was gilt in der Praxis, die DIN EN 1838 oder die DIN VDE 0108 (VDE 0108)?
Die Antwort ist einfach: Beide Normen ergänzen sich.
In Reihe DIN VDE 0108 (VDE 0108) sind unterschiedliche Umschaltzeiten für die Ersatzstromquelle in Abhängigkeit der Nutzung der Gebäude definiert (0,5 s; 1 s und 15 s). Die Beleuchtungsstärke entsprechend der Nutzung ist der Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR) bzw. der entsprechenden Landesbauordnung (LBO) zu entnehmen.
DIN EN 1838 definiert aus lichttechnischer Sicht nach welcher Zeit eine bestimmte Beleuchtungsstärke erreicht sein muss (z. B. nach 5 s 50 %, nach 60 s 100 % der geforderten Beleuchtungsstärke für die Sicherheitsbeleuchtung der Rettungswege, in Arbeitsstätten nach 15 s 100 %).
Diese Werte sind in der Praxis nur bei Bereitschaftsschaltung (nach Reihe DIN VDE 0108 (VDE 0108)) relevant. In Dauerschaltung (nach Reihe DIN VDE 0108 (VDE 0108)) muss mit Ausnahme während der Umschaltzeiten (0,5 s; 1 s, 15 s) ständig die vorgeschriebene Beleuchtungsstärke vorhanden sein.
ANMERKUNG:
Die Umschaltzeiten für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung sind in DIN VDE 0108-1 (VDE 0108 Teil 1):1989-10 auf 0,5 s festgelegt. Nach DIN EN 1838 muss für diese Arbeitsplätze die geforderte Beleuchtungsstärke dauernd vorhanden oder innerhalb von 0,5 s erreicht sein, abhängig von der jeweiligen Anwendung.