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Mitteilungen der DKE-Geschäftsstelle 

Informationsverfahren der EG auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften 

(Technisches Recht)

Mit der Richtlinie 89/189/EWG des Rates vom 28.03.1983 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (Amtsblatt C 78 vom 12.03.1997, Seite 4) ist ein Instrument in Kraft gesetzt worden, das der Harmonisierung von Warenbewegungen im Binnenmarkt dienen soll. Dieses Informationsverfahren flankiert die eigentlichen technischen Normungs- und Harmonisierungsverfahren und soll nationale Alleingänge und Sonderregelungen im Bereich der Normen und technischen Vorschriften verhindern bzw. transparent machen um drohende Handelshemmnisse erkennbar zu machen.

Das Instrument des Informationsverfahrens verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten, alle geplanten Regelungen zu technischen Vorschriften und Normen der Kommission mitzuteilen (Notifizierung). Die Kommission informiert dann ihrerseits die anderen EU-Mitgliedsstaaten und bittet um Stellungnahme. Im Rahmen von bestimmten Fristenregelungen müssen dann die EU-Mitgliedsstaaten auf die Notifizierung reagieren und ggf. konkrete Stellungnahmen bzw. Gegenargumente bei der Kommission einreichen, mit denen sie auf drohende Handelshemmnisse hinweisen. Der betroffene Mitgliedsstaat hat dann die Möglichkeit, die angegriffenen Regelungspassagen oder die gesamte Regelung zurückzuziehen oder nachzubessern oder aber nach Ablauf bestimmter Fristen die umstrittene Regelung in Kraft zu setzen.

An diesem Punkt enden dann die Regelungsmechanismen des Informationsverfahrens und es steht zu entscheiden, ob tatsächlich durch die in Kraft gesetzte technische Regelung oder Norm ein Handelshemmnis entstanden ist.

Sofern Handelshemmnisse erzeugt werden, hat die Kommission das Recht, im Rahmen des Verfahrens gemäß Art. 169 a. F. EGV ein Verfahren wegen Vertragsverletzung vor dem EuGH anhängig zu machen. Ebenfalls können betroffene Mitgliedsstaaten gemäß Art. 170 a. F. EGV gegen das Handelshemmnis vorgehen und vor dem EuGH Klage hiergegen erheben.

Wird eine technische Regelung in Kraft gesetzt, ohne daß eine Notifizierung durchgeführt wurde, darf diese Regelung von den nationalen Gerichten in der EU nicht berücksichtigt werden.

Da die vorgenannte Richtlinie 89/189/EWG im Laufe der Zeit mehrmals verändert und insbesondere ergänzt worden ist, ist im Amtsblatt der EG L 204/37 vom 21.07.1998 eine konsolidierte, d h. eine neue Gesamtfassung als Richtlinie 98/34 EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 22.06.1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften veröffentlicht worden.

Kontakt

Klaus John, ZVEI
Tel: +49 (0) 69 / 63 02 - 3 20
e-mail: john@zvei.org