Allgemeine Bezugsbedingungen
- Die Anwender der vom DKE-Schriftstückservice gelieferten Arbeitsunterlagen sind gehalten, diese sachverständig unter Beachtung der jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls anzuwenden. Arbeitsunterlagen sind im allgemeinen zur Diskussion gestellt; die Anforderungen der endgültigen Norm können davon abweichen. Aber auch die Anwendung der gültigen Normen kann den geforderten technischen Sachverstand des Handelnden nicht ersetzen.
- Anforderungen und Bestellungen von Arbeitsunterlagen zur Normung werden nur in schriftlicher Form angenommen und gegen Kostenbeteiligung abgegeben. Die Höhe der Kostenbeteiligung für gelieferte Vorab-Informationen (z. B. Vormanuskripte zu DIN-Normen) orientiert sich am Preis der endgültigen Norm.
- Sofern nicht ausdrücklich von uns etwas anderes schriftlich bestätigt ist, gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Bezugsbedingungen. Sie werden auch dann verbindlich, wenn entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Käufers von uns nicht ausdrücklich abgelehnt wurden. Technische Regelwerke, z. B. VDE-Bestimmungen, IEC-Publikationen u.a., sind keine Artikel des Buchhandels. Es kann kein Buchhandelsrabatt gewährt werden. Die Artikel werden weder zurückgenommen noch umgetauscht. Die Berechnung erfolgt in DM und in EURO.
- Alle Sendungen gehen gemäß §§ 447, 448 BGB auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Beanstandungen, die nicht innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Unterlagen bei uns schriftlich eingehen, sind ausgeschlossen. Beschädigungen auf dem Transportweg sind daher nicht bei uns, sondern bei den Beförderungsträgern zu reklamieren. Fehlbestellungen gehen zu Lasten des Bestellers.
- Alle Lieferungen erfolgen grundsätzlich unter vollem Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB. Die DKE behält sich das Eigentum an den durch sie gelieferten Arbeitsunterlagen vor, die nur im ordentlichen Warenverkehr weiterveräußert werden dürfen, bis hin zur Bezahlung aller aus der Bestellung entstehenden Ansprüche. Die Arbeitsunterlagen stehen unter Urheberrechtsschutz; sie dürfen nicht - auch nicht innerbetrieblich oder auszugsweise - vervielfältigt werden. Bei Normen gelten die jeweils aufgedruckten Nutzungsbedingungen.
- Rechnungsbeträge sind, falls nichts anderes auf den Rechnungen vermerkt ist, sofort und ohne Abzug fällig. Zahlungsverzug tritt, ohne dass es einer Mahnung oder sonstiger Voraussetzungen bedarf, sofort nach Fälligkeit ein. Ab Zahlungsverzug werden Mahnkosten sowie Verzugszinsen in banküblicher Höhe berechnet. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
- Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. Für den Geschäftsverkehr mit ausländischen Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht.
- Im Rahmen unserer Rechnungslegung bedienen wir uns einer Datenverarbeitungsanlage und speichern Kundendaten nur, soweit erforderlich und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig.
Frankfurt am Main, Oktober 1999