Der Einsatz von Einrichtungen zum Scannen von Personen mittels Röntgenstrahlung auf Flughäfen wird in der Öffentlichkeit ausführlich und kontrovers diskutiert. Diese Einrichtungen können dazu verwendet werden, von den Personen mitgeführte Objekte wie Waffen, Explosivstoffe, Schmuggelware usw. zu erkennen.
Die ethischen und psychologischen Fragen sind durch die Flugaufsichtsbehörden zu klären. Zu den technischen Fragen kann bezüglich der Aspekte des Strahlenschutzes auf einen Norm-Entwurf zurückgegriffen werden:
E DIN IEC 62463 (VDE 0412-11)
Röntgensysteme für die Personenkontrolle bezüglich Sicherheit und dem Mitführen unerlaubter Gegenstände
Der Norm-Entwurf ist über den VDE VERLAG zu beziehen.
Zur Zeit sind drei Bauarten von Röntgenscannern in Gebrauch. Diese sind Rückstreusysteme, Transmissionssysteme und kombinierte Rückstreu-/Transmissionssysteme. Bei Rückstreusystemen wird die Röntgenstrahlung benutzt, um Gegenstände zu detektieren, die unter oder innerhalb der Kleidung der Person versteckt sind. Bei Transmissionssystemen können Gegenstände detektiert werden, die verschluckt oder in Körperhöhlen versteckt sind. Kombinationsgeräte können benutzt werden, um beide Informationen gleichzeitig zu erlangen.
Ziel der vorgesehenen Norm ist es, grundlegende Anforderungen festzulegen und ebenfalls allgemeine Eigenschaften, allgemeine Prüfverfahren, Eigenschaften bezüglich Strahlung, bezüglich elektrischer Kennwerte, bezüglich Umgebungseinflüssen, bezüglich mechanischer Einflüsse.
Im Besonderen behandelt der Norm-Entwurf Gestaltungsanforderungen im Hinblick auf den Strahlenschutz der Personen, die untersucht werden, der Personen, die sich in der Nähe der Geräte aufhalten und des Bedienpersonals.
National zuständig ist das DKE/GUK 967.3 „Strahlenschutzdosimeter“.