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Der Markt bietet leistungsstarke, elektrisch betriebene Rasenmäher mit Schnittbreiten zwischen 30 cm – 50 cm, die für Gärten bis ca. 1000 m² geeignet und fast wartungsfrei sind.
Einige der zahlreichen Vorteile gegenüber einem benzinbetriebenen Rasenmäher sind
- wesentlich geringere Motorengeräusche,
- keine Abgase sowie
- keine umweltschädlichen Emissionen, sofern Strom aus erneuerbaren Energien benutzt wird.
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Die neu herausgegebene Norm DIN EN 60335-2-77 (VDE 0700-77):2011-09 „Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Teil 2-77: Besondere Anforderungen für handgeführte elektrisch betriebene Rasenmäher (IEC 60335-2-77:2002, modifiziert); Deutsche Fassung EN 60335-2-77:2010“ wurde vom DKE/UK 514.3 „Garten- und Rasenpflege“ erarbeitet.
Sie enthält Sicherheitsanforderungen sowie deren Prüfung und muss gemeinsam mit DIN EN 60335-1 (VDE 0700-1) angewendet werden.
Die Norm wurde um die mechanischen Anforderungen erweitert und an die Maschinenrichtlinie 2006/42/EC angepasst. Um die EN 50338:2006 zu ersetzen, wurden die Sicherheitsanforderungen für batteriebetriebene Rasenmäher in die Norm aufgenommen.
Die genannten Normen können im VDE VERLAG bezogen werden.