Da sich die Arbeiten in IEC/SC 45B „Radiation protection instrumentation“ und in ISO/TC 85/SC 2 „Radiation protection“ in vielen Fällen gegenseitig beeinflussen, ist die Mitbestimmung der Arbeitsergebnisse beider internationaler Gremien wichtig – und in heutiger Zeit der Inbezugnahme in Europäischen Normen für Strahlenschutz-Messgeräte zwingend geboten.
Grundsatz ist, dass jedes Projekt national nur durch ein verabschiedungsbevollmächtigtes Gremien bearbeitet wird, welches auch gleichzeitig die volle Verantwortung und Zuständigkeit für die internationale, europäische und nationale Bearbeitung dieses Projekts hat. Dieses entbindet nicht von der Verpflichtung, ggf. im Einzelfall mitbetroffene andere Gremien frühzeitig in die Bearbeitung einzubeziehen.
Die thematische Gliederung der nationalen Vertretung an den Arbeiten in IEC/SC 45B und ISO/TC 85/SC 2 ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Darin kennzeichnet ein Kreuz „x“ das für die Projekte der jeweiligen Arbeitsgruppe federführende und beschließende Gremium, der Eintrag „einbezogen“ ggf. per Kopie der Unterlagen zu informierende andere Gremien, welche auf diese Weise die Möglichkeit einer Mitprüfung und Stellungnahme an den vom federführenden Gremium benannten Projektverantwortlichen haben.
Deutsche Spiegelgremien zu IEC/TC 45, SC 45A und B sowie ISO/TC 85, SC 2, 5 und 6
(Bitte anklicken, dann erscheint die Tabelle)