Für die Materialanalyse werden in diversen Anwendungen zunehmend sogenannte Röntgenfluoreszenz-Analysegeräte eingesetzt (z. B. zur Schrottuntersuchung, zur Spielzeugüberprüfung oder zur Analyse von Schmuck). Anzahl und Einsatzbereiche der tragbaren Röntgenfluoreszenz-Analysegeräte haben sich entsprechend stetig vermehrt. Die Analysatoren senden Röntgenstrahlung auf die zu untersuchende Probe. Auf der getroffenen Materialoberfläche entsteht dadurch Röntgenfluoreszenzstrahlung. Diese wird von der Probe zurück ins Röntgenfluoreszenz-Analysegerät gestreut, im Gerät analysiert und gibt Auskunft über die Zusammensetzung der Probe.
Tragbare Röntgenfluoreszenz-Analysegeräte, die mit leistungsschwachen Kleinströntgenröhren zur Erzeugung ionisierender Strahlung ausgestattet sind, stellen eine neue Klasse von Industriegeräten dar. Die Kleinströntgenröhre ersetzt hierbei die kleinen Radioisotopenquellen (z. B. 55Fe, 57Co, 109Cd, 241Am und 244Cm), die in tragbaren Analysegeräten für die Bestimmung des Bleigehalts in Farben, für die Analyse von Legierungen und für Boden-Screening nach gefährlichen Substanzen benutzt werden.
Diese Norm betrifft die Strahlensicherheit von tragbaren Handgeräten zur Röntgenfluoreszenzanalyse, die mit einer Kleinströntgenröhre als Quelle der ionisierenden Strahlung ausgestattet sind.
Ziel der Norm ist es, für Konstruktion und Betrieb dieser Geräte einheitliche Leistungsstandards für die allgemeine Strahlung, die elektrischen und sicherheitstechnischen Eigenschaften und die Umweltcharakteristika sowie Prüfverfahren für ihre radiologische Sicherheit festzulegen.
Zuständig ist das DKE/K 967 „Mess-, Steuer- und Regelungstechnik im Zusammenhang mit ionisierender Strahlung“. Die genannte Norm kann im VDE VERLAG bezogen werden.