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Mitteilungen zur Normungsarbeit 

Gehörschädigungen durch MP3-Player  

Schutz gegen übermäßigen Schalldruck durch tragbare Audiosysteme einschließlich Mobiltelefone mit integrierter MP3-Player Funktion

09.08.2011 

Überall sind sie zu sehen und es scheint, als werden es täglich mehr. Sie sind schon längst aus der Privatspäre in die Öffentlichkeit gedrungen. Menschen mit einem kleinen Knopf im Ohr oder aber mit schon von weitem sichtbaren Kopfhörern. Sie sind das sichtbare Zeichen für das, was schon für die Kids von heute ein Statussymbol bedeutet: tragbare Audiosysteme wie MP3-Player oder Mobiltelefone.

Eine von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebene wissenschaftliche Studie (SCENIHR Report) zum Thema hat ergeben, dass für 5 bis 10 Prozent der Konsumenten die Gefahr eines permanenten Gehörverlustes besteht, da diese über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren pro Tag mehr als eine Stunde bei einem Schallpegel von mehr als 89 dB(A) Audiostücke gehört haben. Ein Wert von 85 dB(A) wird für die überwältigende Mehrheit der Benutzer hingegen als ungefährlich eingestuft und ist daher ein sinnvoller Grenzwert.

Mit dem Ziel, dass auch bei intensiver Nutzung der Geräte keine Gefahr mehr für die Gesundheit der Benutzer besteht, haben die Europäischen Normungsorganisationen im Jahr 2009 den Auftrag erhalten, entsprechende technische Anforderungen an tragbare Abspielgeräte in einer neuen Norm oder in einer Ergänzung zu bestehenden Normen festzulegen.

Diese Norm legt fest, dass die Hersteller keine zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen berücksichtigen müssen, wenn das Gerät den Wert 85 dB(A) nicht überschreitet. Alle anderen Geräte müssen den Benutzer vor einem unbeabsichtigten Schallpegel schützen, der größer als 85 dB(A) ist. Weiterhin sind die Geräte mit Vorrichtungen zu versehen, die den Benutzer aktiv über einen erhöhten Schallpegel informieren. Warnsymbole und Warnhinweise auf dem Produkt oder der Verpackung und während der Nutzung ergänzen die Sicherheitsanforderungen.

Zusätzliche Anforderungen für Höreinrichtungen (Kopfhörer und Ohrhörer) runden die Ergänzung zur Norm ab.

Die Arbeiten an der Ergänzung der Europäischen Normen EN 60950-1 "Einrichtungen der Informationstechnik - Sicherheit - Teil 1: Allgemeine Anforderungen" und EN 60065 "Audio-, Video- und ähnliche elektronische Geräte - Sicherheitsanforderungen"  wurden unter intensiver deutscher Beteiligung der Experten im DKE/K 711 "Sicherheit elektronischer Einrichtungen für Audio/Video-, Informations- und Kommunikationstechnik" und DKE/K 733 "Sicherheit für Geräte der Unterhaltungselektronik und verwandte Systeme2  durchgeführt. Die deutsche Fassung der Ergänzung zu der Norm DIN EN 60950-1:2006 wurde im August 2011 als DIN EN 60950-1:2006/A12:2011 veröffentlicht; eine Veröffentlichung der Ergänzung zu der Norm DIN EN 60065:2009 erfolgt voraussichtlich Ende 2011.

Kontakt

DKE  Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE
DKE/K 711
Henninger, Gerhard
Stresemannallee 15
60596 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 6308-451
Fax: +49 69 6308-9451
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DKE  Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE
DKE/K 733
Theis, Harald
Stresemannallee 15
60596 Frankfurt am Main
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