Diese neu erschienenen Europäischen Normen enthalten die Internationalen Normen IEC 60332-3-10 und IEC 60332-3-21 bis IEC 60332-3-25. Für alle aufgeführten Normen gilt: Für die Zwecke dieser Normen umfasst der Begriff "elektrische Leitung oder Kabel“ alle Kabel oder Leitungen mit isolierten Metallleitern für die Übertragung von Energie oder Signalen.
DIN EN 60332-3-10:2010-08 "Prüfungen an Kabeln, isolierten Leitungen und Glasfaserkabeln im Brandfall – Teil 3-10: Prüfung der vertikalen Flammenausbreitung von vertikal angeordneten Bündeln von Kabeln und isolierten Leitungen – Prüfvorrichtung"
Dieser Teil der IEC 60332 legt die Prüfvorrichtung, ihre Anordnung und Kalibrierung fest.
DIN EN 60332-3-21:2010-08 "Prüfungen an Kabeln, isolierten Leitungen und Glasfaserkabeln im Brandfall – Teil 3-21: Prüfung der vertikalen Flammenausbreitung von vertikal angeordneten Bündeln von Kabeln und isolierten Leitungen – Prüfart A F/R"
Die Prüfung ist als Typprüfung vorgesehen. Die Anforderungen für die Auswahl der zu prüfenden Kabel oder Leitungen sind in Anhang A festgelegt. Die Flammenausbreitung wird als Länge der Beschädigung der Kabel- oder Leitungsprobe gemessen. Das Verfahren kann verwendet werden, um die Fähigkeit des Kabels oder der Leitung, die Flammenausbreitung zu begrenzen, zu beweisen.
Dieser Teil von IEC 60332 behandelt die Prüfart A F/R und gilt nur für Kabel oder Leitungen mit Leiternennquerschnitten größer 35 mm, die mit Abstand auf der Vorder- und der Rückseite der Prüfleiter installiert sind, um ein nominales Volumen an nicht-metallenem Werkstoff von 7 l je Meter der Probe zu erreichen. Die Dauer der Flammenbeaufschlagung beträgt 40 min. Dieses Verfahren der Aufleiterung ist für spezielle Kabel- oder Leitungsbauarten gedacht, die, sofern in der Kabel- oder Leitungsspezifikation gefordert, in besonderen Installationen verwendet werden. Die Prüfart A F/R ist nicht für die allgemeine Verwendung vorgesehen.
Eine Empfehlung für Leistungsanforderungen ist in Anhang B angegeben.
DIN EN 60332-3-22:2010-08 "Prüfungen an Kabeln, isolierten Leitungen und Glasfaserkabeln im Brandfall – Teil 3-23: Prüfung der vertikalen Flammenausbreitung von vertikal angeordneten Bündeln von Kabeln und isolierten Leitungen – Prüfart A"
Die Prüfung ist als Typprüfung vorgesehen. Die Anforderungen für die Auswahl der zu prüfenden Kabel oder Leitungen sind in Anhang A festgelegt. Die Flammenausbreitung wird als Länge der Beschädigung der Kabelprobe gemessen. Das Verfahren darf verwendet werden, um die Fähigkeit des Kabels oder der Leitung, die Flammenausbreitung zu begrenzen, zu beweisen.
Dieser Teil von IEC 60332 behandelt die Prüfart A und gilt für auf der Prüfleiter installierte Kabel oder Leitungen mit einem nominalen Gesamtvolumen von 7 l nicht-metallenen Werkstoffs je Meter der Probe. Die Dauer der Flammenbeaufschlagung beträgt 40 min. Bei diesem Verfahren wird die Probe auf der Vorderseite der Leiter montiert, einer Standardleiter oder einer breiten Leiter, die für Kabel oder Leitungen mit Leiternennquerschnitten größer 35 mm und der entsprechenden Anzahl an Probestücken gedacht ist, während die Standardleiter für Leiternennquerschnitte von 35 mm und kleiner verwendet wird. Die Prüfart ist für die allgemeine Verwendung vorgesehen, wenn große Volumina an nicht-metallenem Werkstoff zu bewerten sind.
Eine Empfehlung für Leistungsanforderungen ist in Anhang B angegeben.
DIN EN 60332-3-23:2010-08 "Prüfungen an Kabeln, isolierten Leitungen und Glasfaserkabeln im Brandfall – Teil 3-23: Prüfung der vertikalen Flammenausbreitung von vertikal angeordneten Bündeln von Kabeln und isolierten Leitungen – Prüfart B"
Die Prüfung ist als Typprüfung vorgesehen. Die Anforderungen für die Auswahl der zu prüfenden Kabel oder Leitungen sind in Anhang A festgelegt. Die Flammenausbreitung wird als Länge der Beschädigung der Kabel- oder Leitungsprobe gemessen. Das Verfahren kann verwendet werden, um die Fähigkeit des Kabels oder der Leitung, die Flammenausbreitung zu begrenzen, zu beweisen.
Dieser Teil von IEC 60332 behandelt die Prüfart B und gilt für auf der Prüfleiter installierte Kabel oder Leitungen mit einem nominalen Gesamtvolumen von 3,5 l nicht-metallenen Werkstoffs je Meter der Probe. Die Dauer der Flammenbeaufschlagung beträgt 40 min. Bei diesem Verfahren wird die Probe auf der Vorderseite der Standardleiter montiert. Die Prüfart ist für die allgemeine Verwendung vorgesehen, wenn mittlere Volumina an nicht-metallenem Werkstoff zu bewerten sind.
Eine Empfehlung für eine Leistungsanforderung ist in Anhang B angegeben.
DIN EN 60332-3-24:2010-08 "Prüfungen an Kabeln, isolierten Leitungen und Glasfaserkabeln im Brandfall – Teil 3-24: Prüfung der vertikalen Flammenausbreitung von vertikal angeordneten Bündeln von Kabeln und isolierten Leitungen – Prüfart C"
Die Prüfung ist als Typprüfung vorgesehen. Die Anforderungen für die Auswahl der zu prüfenden Kabel oder Leitungen sind in Anhang A festgelegt. Die Flammenausbreitung wird als Länge der Beschädigung der Kabelprobe gemessen. Das Verfahren darf verwendet werden, um die Fähigkeit des Kabels oder der Leitung zu zeigen, die Flammenausbreitung zu begrenzen.
Dieser Teil von IEC 60332 behandelt die Prüfart C und gilt für auf der Prüfleiter installierte Kabel oder Leitungen mit einem nominalen Gesamtvolumen von 1,5 l nicht-metallenen Werkstoffs je Meter der Probe. Die Dauer der Flammeneinwirkung ist 20 min. Die Befestigung erfolgt auf der Vorderseite der Standardleiter. Diese Prüfart ist für eine allgemeine Verwendung gedacht, wo kleine Volumina von nicht-metallenem Werkstoff bewertet werden müssen.
Eine Empfehlung für Leistungsanforderungen ist in Anhang B angegeben.
DIN EN 60332-3-25:2010-08 "Prüfungen an Kabeln, isolierten Leitungen und Glasfaserkabeln im Brandfall -Teil 3-25: Prüfung der Flammenausbreitung von vertikal angeordneten Bündeln von Kabeln und isolierten Leitungen – Prüfart D"
Die Prüfung ist als Typprüfung vorgesehen. Die Anforderungen für die Auswahl der zu prüfenden Kabel und Leitungen sind in Anhang A festgelegt. Die Flammenausbreitung wird als Länge der Beschädigung der Kabel- oder Leitungsprobe gemessen. Das Verfahren kann verwendet werden, um die Fähigkeit des Kabels oder der Leitung zu zeigen, die Flammenausbreitung zu begrenzen.
Dieser Teil von IEC 60332 behandelt die Prüfart D und gilt für dünne Kabel und Leitungen mit einem Außendurchmesser von 12 mm oder kleiner und einem Nennquerschnitt von 35 mm oder kleiner, die, auf der Leiter befestigt, ein nominales Volumen von nicht-metallenem Werkstoff von 0,5 l je Meter Probe ergeben. Die Dauer der Flammeneinwirkung beträgt 20 min. Die Befestigung erfolgt auf der Vorderseite der Standardleiter, wobei sich die Probestücke berühren. Diese Prüfart ist für eine Anwendung mit dünnen Kabeln oder Leitungen vorgesehen, bei der sehr kleine Volumina von nicht-metallenem Werkstoff bewertet werden müssen.
Eine Empfehlung für Leistungsanforderungen ist in Anhang B angegeben.
Die Reihe Internationaler Normen, abgedeckt durch die Teile 3-10, 3-21, 3-22, 3-23, 3-24 und 3-25 von IEC 60332, legt Prüfverfahren für die Bewertung der Brandausbreitung unter definierten Bedingungen vertikal montierter, gebündelter, elektrischer oder optischer Kabel oder Leitungen fest.
Teil 3 von IEC 60332 beschreibt im einzelnen eine Prüfung, bei der eine Anzahl von Kabeln oder Leitungen mit dem Ziel zusammengebunden sind, verschiedene Prüfinstallationen nachzubilden. Mit Rücksicht auf eine leichtere Anwendbarkeit der Prüfvorrichtung und der verschiedenen Prüfarten werden die Teile wie folgt bezeichnet:
Teil 3-10 Prüfvorrichtung
Teil 3-21 Prüfart A F/R
Teil 3-22 Prüfart A
Teil 3-23 Prüfart B
Teil 3-24 Prüfart C
Teil 3-25 Prüfart D
Teil 3-10 legt die Prüfvorrichtung, ihre Anordnung und Kalibrierung fest.
In den Teilen beginnend mit 3-21 werden die verschiedenen Prüfarten und die zugehörigen Prüfungen definiert. Unterschieden werden die Prüfarten durch die Prüfdauer, das Volumen an nicht-metallenem Werkstoff der Proben und die Methode ihrer Befestigung bei der Prüfung. In allen Prüfarten werden Kabel oder Leitungen, die mindestens einen Leiter mit einem Nennquerschnitt von mehr als 35 mm2 haben, mit Abstand geprüft, während Kabel oder Leitungen mit Leiternennquerschnitten von 35 mm2 oder kleiner in einer Konfiguration geprüft werden, bei der sich die Proben berühren.
Die Prüfarten sind nicht direkt auf bestimmte Sicherheitsniveaus konkreter Kabel- oder Leitungsinstallationen bezogen. Die wirkliche Konfiguration der installierten Kabel oder Leitungen kann jedoch ein bestimmender Faktor für die Flammenausbreitung in einem realen Brandfall sein.
Das als Prüfart A F/R beschriebene Verfahren der Befestigung (Teil 3-21) ist für spezielle Kabel- oder Leitungsbauarten vorgesehen, die in besonderen Installationen eingesetzt werden.
Die Prüfarten A, B, C und D (jeweils Teil 3-22 bis Teil 3-25) sind für die allgemeine Anwendung bestimmt, bei denen unterschiedliche Volumina an nicht-metallenem Werkstoff vorliegen.
Zuständig ist das UK 411.2 „Isolierte Starkstromleitungen“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Die genannten Normen können im VDE VERLAG bezogen werden.