Die Norm DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100) enthält Änderungen sowie redaktionelle Berichtigungen der zusätzlichen deutschen Festlegungen zu EN 50110-1, die als Norm DIN EN 50110-1 (VDE 0105-1):2005-06 veröffentlicht sind. Diese Änderungen und Berichtigungen wurden aufgrund der zwischenzeitlich gemachten Erfahrungen veröffentlicht als Norm-Entwurf DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2008-10 und vom zuständigen Arbeitsgremium verabschiedet. Der Sachinhalt der Deutschen Fassung der Europäischen Norm EN 50110-1:2004-11 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ bleibt hiervon unberührt.
Die Norm DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100) enthält den Sachinhalt der Deutschen Fassung der Europäischen Norm EN 50110-1:2004-11 „Betrieb von elektrischen Anlagen“.
Die Europäische Norm EN 50110 besteht aus zwei Teilen:
- EN 50110-1 enthält die allgemein gültigen Festlegungen, die von allen Nationalen Komitees von CENELEC unverändert zu übernehmen sind.
- EN 50110-2 verweist auf Vorschriften oder weitere Normen, die gegebenenfalls zusätzlich zu den in der EN 50110-1 festgelegten Anforderungen in den jeweiligen europäischen Ländern zu berücksichtigen sind.
Die EN 50110-2 unterscheidet zwischen zusätzlich geltenden Vorschriften (für Deutschland die UVV „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV A3)) und Normen (für Deutschland die zusätzlichen deutschen normativen Festlegungen in dieser vorliegenden Norm).
EN 50110-1 und die zusätzlichen deutschen normativen Festlegungen wurden in der vorliegenden Norm zusammengeführt, um die Zusammenhänge zu verdeutlichen und die Lesbarkeit zu erleichtern. Dabei ist der Text der Europäischen Norm in Normalschrift, die deutschen Festlegungen sind kursiv gedruckt. Soweit zusätzliche deutsche Festlegungen mit eigener Abschnittsnummer eingefügt wurden, sind sie durch Endnummern ab 101 gekennzeichnet.
Dieses Konzept soll ein entscheidender Schritt in Europa sein zu einer schrittweisen Angleichung der Sicherheitspegel beim Bedienen von und Arbeiten an, mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen. Diese Norm berücksichtigt die derzeit national unterschiedlichen Sicherheitsfestlegungen. Es ist beabsichtigt, im Laufe der Zeit einen einheitlichen Sicherheitsstandard zu schaffen.
Die besten Vorschriften und Anweisungen sind wertlos, wenn nicht alle Personen, die an, mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen arbeiten, mit diesen Festlegungen und allen gesetzlichen Anforderungen vollkommen vertraut sind und sie strikt einhalten.
Soweit Aspekte dieser Norm im Widerspruch stehen zu nationalen Vorschriften der betroffenen Mitgliedsstaaten, sind stets die Festlegungen aus diesen nationalen Vorschriften maßgebend.
Zusätzlich wurden die Anforderungen aus HD 60364-6:2007, Abschnitt 62 bezüglich der „Wiederkehrenden Prüfungen“ und die zusätzlichen deutschen normativen Festlegungen in der vorliegenden Norm in 5.3 und Nationalen Anhang NA zusammengeführt, um die Zusammenhänge zu verdeutlichen und die Lesbarkeit zu erleichtern. Dabei ist der Text in Normalschrift und mit Angabe der entsprechenden Abschnittsnummer des HD 60364-6 in eckigen Klammern versehen, die zusätzlichen deutschen Festlegungen sind kursiv gedruckt. Da die Anforderungen des Harmonisierungsdokuments Ergänzungen zu den zusätzlichen deutschen normativen Festlegungen sind, wurden sie durch Endnummern ab 101 gekennzeichnet.
Im Geltungsbereich dieser Norm ist zudem die Betriebssicherheitsverordnung (BG Blatt Nr. 70 vom 27. September 2002) zu beachten
Es gibt zahlreiche nationale Gesetze, Normen und interne Regelungen für Angelegenheiten, die in den Anwendungsbereich dieser Norm fallen und als Grundlage für die Erarbeitung der Norm gedient haben.
Die Norm gilt für das Bedienen von und allen Arbeiten an, mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen. Hierbei handelt es sich um elektrische Anlagen aller Spannungsebenen von Kleinspannung bis Hochspannung.
Der Begriff Hochspannung schließt die Spannungsebenen Mittelspannung und Höchstspannung ein.
Diese elektrischen Anlagen dienen der Erzeugung, Übertragung, Umwandlung, Verteilung und Anwendung elektrischer Energie. Einige dieser elektrischen Anlagen sind ortsfest, wie z. B. Verteilungseinrichtungen in einer Fabrik oder einem Bürogebäude, andere werden nur vorübergehend aufgebaut, wie z. B. auf Baustellen; wieder andere sind ortsveränderlich und können entweder unter Spannung stehend oder im spannungsfreien Zustand bewegt werden. Beispiele hierfür sind elektrisch angetriebene Bagger in Steinbrüchen oder Braunkohle-Tagebauen.
Diese Norm beschreibt die Anforderungen für sicheres Bedienen von und Arbeiten an, mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen. Diese Anforderungen gelten für alle Bedienungs-, Arbeits- und Wartungsverfahren. Sie gelten für alle nichtelektrotechnischen Arbeiten, wie Bauarbeiten in der Nähe von Freileitungen oder Kabeln sowie für elektrotechnische Arbeiten, bei denen eine elektrische Gefahr besteht.
Diese Norm gilt nicht beim Benutzen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, die den einschlägigen Normen entsprechen und die konstruiert und installiert wurden für den Gebrauch durch Laien.
Diese Norm wurde nicht ausdrücklich erarbeitet für die Anwendung auf die nachfolgend aufgeführten elektrischen Anlagen.
Es wird jedoch empfohlen, die Prinzipien dieser Norm auf diese elektrischen Anlagen anzuwenden, sofern keine anderen Regelungen oder Verfahrensweisen zur Verfügung stehen:
- Anlagen in Luftfahrzeugen oder Luftkissenfahrzeugen, die sich durch eigenen Antrieb bewegen (diese unterliegen dem internationalen Luftverkehrsrecht, das Vorrang vor nationalen Gesetzen hat);
- Anlagen auf Hochseeschiffen, die sich durch eigenen Antrieb oder nach Anweisung einer Leitstelle bewegen (diese unterliegen dem internationalen Seerecht, das Vorrang vor nationalen Gesetzen hat);
- elektronische Kommunikations‑ und Informationssysteme;
- elektronische Steuerungs‑, Regelungs‑ und Automatisierungssysteme;
- Anlagen im Bergbau;
- Anlagen auf Off-shore-Einrichtungen, für die internationales Seerecht gilt;
- Anlagen in Fahrzeugen;
- elektrische Bahnsysteme;
- elektrotechnische Versuchsarbeiten in der Forschung.
Für bestimmte elektrische Anlagen gelten
a) „Zusatzfestlegungen“, die nur zusammen mit der Basisnorm für den Betrieb von elektrischen Anlagen anzuwenden sind. Bis zu ihrer Anpassung an DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100) gelten diese Normen in Verbindung mit DIN 57105-1 (VDE 0105-1):1983-07:
- DIN VDE 0105-4 (VDE 0105-4), Zusatzfestlegungen für ortsfeste elektrostatische Sprühanlagen;
- DIN VDE 0105-5 (VDE 0105-5), Zusatzfestlegungen für Elektrofischereianlagen;
- DIN VDE 0105-7 (VDE 0105-7), Zusatzfestlegungen für explosivstoffgefährdete Bereiche;
„Zusatzfestlegungen“, die nur zusammen mit der Basisnorm für den Betrieb von elektrischen Anlagen anzuwenden sind und bereits an DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100) angepasst sind:
- DIN VDE 0105-103 (VDE 0105-103), Zusatzfestlegungen für Bahnen;
b) „Besondere Festlegungen“, die unabhängig von dieser Norm anwendbar sind:
- DIN VDE 0105-111 (VDE 0105-111), Besondere Festlegungen für den Bergbau unter Tage;
- DIN VDE 0105-112 (VDE 0105-112), Besondere Festlegungen für das Experimentieren mit elektrischer Energie in Unterrichtsräumen;
- DIN VDE 0105-115 (VDE 0105-115), Besondere Festlegungen für landwirtschaftliche Betriebsstätten.
Gegenüber DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2005-06 und DIN VDE 0105-100/A1 (VDE 0105-100/A1):2008-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) 3.2.2.101 Begriff „Anlagenbetreiber“ neu aufgenommen;
b) 3.2.2.102 Begriff „Anlagenverantwortlicher“;
c) 4.3 „Organisation“ überarbeitet;
d) 5.1 „Allgemeines“ überarbeitet;
e) 6.3 „Arbeiten unter Spannung“ vollständig überarbeitet.
Für die vorliegende Norm ist das nationale Arbeitsgremium K 224 „Betrieb elektrischer Anlagen“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE zuständig. Sie kann beim VDE VERLAG bezogen werden.