Die Charakterisierung der Umweltradioaktivität liefert ein Verteilungsmuster der Aktivität mit dem Ziel, Flächen mit möglicherweise erhöhter Exposition zu identifizieren. Diese Untersuchungen liefern die Grundlagen für die Abschätzung der Exposition durch natürliche und künstliche Radioaktivität bei menschlichen Aktivitäten.
Die laufende Überwachung umfasst systematische periodische Untersuchungen eines bestimmten Gebiets. Sie umfasst sowohl Anlagen des nuklearen Brennstoffkreislaufs (z. B. Isotop-Anreicherungsanlagen, Brennelementfabriken, Kernkraftwerke, Wiederaufarbeitungsanlagen, Zwischen- und Endlager für radioaktive Abfälle) als auch radiochemische Laboratorien und nuklearmedizinische Anlagen.
Die laufende Überwachung wird durchgeführt, um die Quantifizierung der Umwelteinflüsse legal abgegebener radioaktiver Ableitungen der Anlage zu unterstützen. Die periodischen Überprüfungen dienen dazu, sicherzustellen, dass die Anlage innerhalb der für sie geltenden gesetzlichen Grenzen bleibt.
Die Messung der Aktivität von Materialien, schwach kontaminierten Erdbodens oder Schutts, die für Wiederverwendung, Recycling oder Deponierung als nicht-radioaktiver Abfall freigegeben werden sollen, ergibt sich für das Bodenmaterial aus Rekultivierungsmaßnahmen und die Stilllegung kerntechnischer Anlagen, um nachzuweisen, dass diese aufgestellten Unbedenklichkeitskriterien genügen.
In der Normenreihe DIN ISO 18589 sind derzeit folgende Teile veröffentlicht bzw. vorgesehen:
Zuständig ist das DKE/GUK 967.2 „Aktivitätsmessgeräte für den Strahlenschutz“, Gemeinschaftsgremium mit dem Normenausschuss Radiologie (NAR) im DIN. Für die weitere Detailbehandlung der Themen zur Umweltüberwachung hat das GUK den Arbeitskreis DKE/GAK 967.2.2 „Umweltmessungen“ eingesetzt.
Die genannten Normen und Norm-Entwürfe können beim Beuth Verlag bezogen werden.