Gang in einem Rechenzentrum
Tomasz Zajda / Fotolia
12.09.2016 Hinweis zur Norm

Mitteilung des DKE/GUK 715.5 "Rechenzentren"

Anwendung von  DIN EN 50600-2-1 (VDE 0801-600-2-1) „Informationstechnik - Einrichtungen und Infrastrukturen von Rechenzentren – Teil 2-1: Gebäudekonstruktion“

(Das  DKE/GUK 715.5 wurde 2018 in das DKE/K 719 überführt)

Kontakt
Thomas H. Wegmann
Zuständiges Gremium

Bei der Anwendung der Norm DIN EN 50600-2-1 (VDE 0801-600-2-1) „Informationstechnik - Einrichtungen und Infrastrukturen von Rechenzentren – Teil 2-1: Gebäudekonstruktion“ in Verbindung mit Systemböden ist es zu einigen Fragen gekommen, die in DKE/GUK 715.5 zusammen mit Experten des Bundesverbandes Systemböden diskutiert wurden. Im Ergebnis der Beratungen sind folgende Punkte festzuhalten:

  • Die Normen der Reihe DIN EN 50600 (VDE 0801) sind Systemnormen, die alle mit der Planung, Errichtung und dem Betrieb von Rechenzentren befassten Personen bei Ihrer Arbeit unterstützen sollen. Die korrekte Anwendung dieser Normen setzt voraus, dass die darin enthaltenen Mindestanforderungen und Empfehlungen unter den Rahmenbedingungen des betreffenden Projektes überprüft und gemäß nach DIN EN 50600-1 (VDE 0801-600-1) "Informationstechnik - Einrichtungen und Infrastrukturen von Rechenzentren - Teil 1: Allgemeine Konzepte" durchzuführenden Risikoanalyse konkretisiert werden. Die Anwendung der Normen ersetzt also in keiner Projektphase die fachmännische Planung und Ausführung der betreffenden Gewerke.
  • Rückmeldungen von Anwendern der Norm haben folgendes ergeben:
  • Die Anforderungen an Gebäudedecken und Fußböden einerseits und das Ausbaugewerk Doppelboden andererseits sind teilweise vermischt dargestellt.

    Es ist vorgesehen, bei der Überarbeitung der Norm die Anforderungen zu präzisieren.
  • Im Hinblick auf zunehmende Gewichtsbelastungen durch moderne IT-Systeme scheint die in Abschnitt 7.7.2.1 der Norm genannte Anforderung für die Ausführung von Doppelböden nach EN 12825:2001, Klasse 5 nicht in allen Fällen ausreichend; dies trifft auch auf die in Tabelle 1 der Norm angegebenen Mindest-Punktlasten zu.

    Daher sollen diese beiden Anforderungen bei der Überarbeitung der Norm angepasst werden.
  • Entsprechend der in DIN EN 50600-1 (VDE 0801-1) geforderten Risikoanalyse und der darauf aufbauenden Fachplanung müssen Doppelböden im Hinblick auf die zu erbringende Leistung (z.B. Konstruktion, Standsicherheit, Brandschutzeigenschaften der verwendeten Materialien, Ableitfähigkeit, Nachhaltigkeit, Schallschutz, allgemeine Gebrauchstauglichkeit) konstruiert und ausgeführt werden.

    Es können sich während der Planung Widersprüchlichkeiten ergeben, die vorbeugend einer Aufklärung bedürfen. Eine Problematik ergibt sich beispielsweise aus den Belastungsanforderungen an die Doppelböden, die sich aus der Aufstellung und dem Transport von Rechnern und Serverracks ableiten lassen.

Derzeit arbeitet DKE/GUK 715.5 in Zusammenarbeit mit Experten des Bundesverbandes Systemböden daran, diese und ggf. weitere Punkte zur Überarbeitung der Norm bei CENELEC aufzubereiten.

Verantwortlich zeichnet das DKE/GUK 715.5, Spiegelgremium zu ISO/IEC JTC 1/SC 39 „Nachhaltigkeit für und durch Informationstechnik“ und zu CENELEC/TC 215 „Elektrotechnische Aspekte von Telekommunikationseinrichtungen“. Die erwähnten Normen können Sie beim VDE VERLAG beziehen.

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